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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz - HIVHG)
§ 14 Aufhebung der Stiftung

Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist.