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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes (HKrimDAPrV)
§ 9 Laufbahnprüfung

Die Masterprüfung an der Deutschen Hochschule der Polizei ist die Laufbahnprüfung.