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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV)
§ 33 Löschung von Regionalnachweisen

Für die Löschung von Regionalnachweisen sind die Vorschriften des § 32 über die Löschung von Herkunftsnachweisen entsprechend anzuwenden.