- a)
Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
- b)
Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte
- c)
Ortsbesichtigungen
- d)
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig
- e)
Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge
- f)
Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung
- g)
Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
- h)
Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung
- i)
Berücksichtigen von Fachplanungen
- j)
Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung
- k)
Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
- l)
Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden
- m)
Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde