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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe
§ 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage Teil I), für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage Teil II) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1.
Unterscheiden von Schäden an Holz, Holzbauteilen und Einbindungsbereichen sowie Vorbereiten dieser Untergründe,
2.
Durchführen von vorbeugenden Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten,
3.
Bekämpfen holzzerstörender Insekten,
4.
Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall,
5.
Vorbereiten und Durchführen nachträglicher Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen,
6.
Vorbereiten und Durchführen nachträglicher chemischer Horizontalabdichtungen,
7.
Vorbereiten von Flächen und Aufbringen von Sanierputzen,
8.
Austrocknen durchfeuchteter Bauwerke;
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4.
Umweltschutz,
5.
Information und Kommunikation, kundenorientiertes Verhalten,
6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsschritten,
7.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
8.
Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen,
9.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(3) Die Berufsausbildung zum Holz- und Bautenschützer/ zur Holz- und Bautenschützerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1.
Unterscheiden von Schäden an Holz, Holzbauteilen und Einbindungsbereichen sowie Vorbereiten dieser Untergründe,
2.
Durchführen von vorbeugenden Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten,
3.
Bekämpfen holzzerstörender Insekten,
4.
Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall,
5.
Vorbereiten und Durchführen nachträglicher Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen,
6.
Vorbereiten und Durchführen nachträglicher chemischer Horizontalabdichtungen,
7.
Vorbereiten von Flächen und Aufbringen von Sanierputzen,
8 Austrocknen durchfeuchteter Bauwerke;
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Holzschutz:
1.
Kundenorientierung,
2.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
3.
Handhaben, Einrichten und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
4.
Unterscheiden, Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen,
5.
Prüfen von Schäden an Holz, Holzbauteilen und Einbindungsbereichen,
6.
Bekämpfen holzzerstörender Insekten durch alternative Verfahren und Sonderverfahren,
7.
Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall durch alternative Verfahren und Sonderverfahren,
8.
Qualitätsmanagement;
Abschnitt C
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bautenschutz:
1.
Kundenorientierung,
2.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
3.
Handhaben, Einrichten und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
4.
Unterscheiden, Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen,
5.
Prüfen, Beurteilen und Vorbereiten von erdberührten Bauwerksteilen,
6.
Erkennen und Prüfen von Schäden an erdberührten Bauwerken und Bauwerksteilen,
7.
Vorbereiten und Durchführen abdichtender Injektionen,
8.
Vorbereiten und Durchführen mechanischer Horizontalsperren,
9.
Analysieren und Sanieren von Feuchtigkeitsschäden sowie Schäden durch Salze,
10.
Qualitätsmanagement;
Abschnitt D
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4.
Umweltschutz,
5.
Information und Kommunikation, kundenorientiertes Verhalten,
6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsschritten,
7.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
8.
Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen,
9.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.