(1) Im Prüfungsbereich Montieren eines Innenausbaus oder eines Bauelementes soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Arbeits- und Montageabläufe unter Beachtung terminlicher, ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte selbständig zu planen,
- 2.
Arbeitszusammenhänge und Abhängigkeiten von anderen Beteiligten vor Ort zu berücksichtigen,
- 3.
Bestandsschutzmaßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren,
- 4.
Maschinen einzurichten und zu bedienen,
- 5.
Leitungswege zu prüfen,
- 6.
Innenausbauten und Bauelemente zu montieren und anzupassen,
- 7.
Beschläge zu montieren und Zulieferteile mit vorhandenen Anschlüssen zu verbinden,
- 8.
Befestigungsmittel und -systeme zu montieren,
- 9.
Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen durchzuführen,
- 10.
Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und zu dokumentieren,
- 11.
Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
- 12.
seine Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.