Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die §§ 2 und 3 Abs. 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Dieses Gesetz tritt im übrigen am 1. April 1997 in Kraft.
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