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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 8 Übergangsvorschrift

Für die Jahre 2004 und 2005 werden die Erhebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung dieser Vorschrift durchgeführt.