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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)
§ 4
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.
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