Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung
§ 6 Geschäftsstelle

(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.
(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.