zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung
§ 6
Geschäftsstelle
(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.
(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular