Folgende personenbezogene Daten der Kammerzugehörigen dürfen durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, wenn der Betriebsleiter in dem Bezirk der übermittelnden Handwerkskammer eingetragen ist:
- 1.
Familienname, Geburtsname und Vornamen sowie Geburtsdatum des Betriebsleiters,
- 2.
Datum der Übernahme der Betriebsleitung,
- 3.
Familienname und Vornamen des Betriebsinhabers,
- 4.
Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-mail-Adresse des Betriebs,
- 5.
Unternehmens- und Geschäftsgegenstand,
- 6.
Betriebsgröße,
- 7.
weitere Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, für die derselbe Betriebsleiter zuständig ist.