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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
§ 5 Übergangsregelung

Prüfungen, die auf Grund der Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle und bei Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk vom 2. November 1982 (BGBl. I S. 1475) anerkannt sind, gelten weiterhin als anerkannt.