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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung))
§ 3
Der Handwerkskammerbezirk bildet einen Wahlbezirk.
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