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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung)
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und am 31. Dezember 2024 außer Kraft.
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