Dem Hauptzollamt Oldenburg werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Bremen, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Oldenburg die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt, sowie
- 2.
die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Bremen.