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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin
§ 10 Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin sind nicht mehr anzuwenden.