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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds in der Fassung von 1976 (IWF-Gesetz)
Art 1 

Der Neufassung des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds, die der Gouverneursrat des Fonds bis zum 30. April 1976 genehmigt hat (ursprüngliche Fassung: BGBl. 1952 II S. 638; Änderungen und Ergänzungen von 1968: BGBl. 1968 II S. 1227), wird zugestimmt. Die im folgenden als Übereinkommen bezeichnete Neufassung wird nachstehend veröffentlicht.