( Fundstelle: BGBl. I 2008, 122 )
| (Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
| Herr/Frau | |
| geboren am | in |
| hat am | die Prüfung zum anerkannten Abschluss |
Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 117) mit folgenden Ergebnissen bestanden:
| Punkte*) | Note | ||
| 1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft | |||
| 2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle | |||
| 3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung | |||
| 4. Immobilienbewirtschaftung | |||
| 5. Bauprojektmanagement | |||
| 6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit | |||
(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am
in vor abgelegte Prüfung in dem
Handlungsbereich freigestellt.“)
in vor abgelegte Prüfung in dem
Handlungsbereich freigestellt.“)
| 7. Mündliche Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) |
| Datum |
| Unterschrift(en) |
| (Siegel der zuständigen Stelle) |
- *)
- Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde: .
