Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3)
Muster

( Fundstelle: BGBl. I 2008, 122 )

(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
Herr/Frau 
geboren am in 
hat am die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 117) mit folgenden Ergebnissen bestanden:
 Punkte*) Note
 1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
 2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle
 3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
 4. Immobilienbewirtschaftung
 5. Bauprojektmanagement
 6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am
in vor abgelegte Prüfung in dem
Handlungsbereich freigestellt.“)
 7. Mündliche Prüfung (Präsentation und Fachgespräch)
Datum 
Unterschrift(en) 
(Siegel der zuständigen Stelle)
*)
Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde: .