Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Anlage 3 (zu § 12)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 926 — 937)
Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen
Berufs-
bild-
position
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens
integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind
123
13Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 11 Absatz 1 Nummer 13)
a)
Kundenanforderungen analysieren
b)
vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen
c)
Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen
d)
Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen
e)
Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
f)
Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planen
g)
die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunterlagen anpassen
14Installieren und Inbetriebnehmen
von elektrischen Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
a)
Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen
b)
Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführen
c)
Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen
d)
Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
e)
Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellen
f)
Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
g)
Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
h)
Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
i)
Datenleitungen konfektionieren
j)
Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließen
k)
Leitungen der Kommunikationstechnik mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten
l)
Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitungen verbinden
m)
Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen
n)
Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen
o)
Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
p)
Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellen
q)
nichtelektrische Komponenten von Anlagen, insbesondere pneumatische Baugruppen, prüfen
  
r)
Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
s)
Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellen
t)
Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen
u)
Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
v)
Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder System übergeben
15Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 15)
a)
Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen
b)
Anwendungssoftware installieren und konfigurieren
c)
Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändern
d)
Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassen
e)
Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Automatisierungsgeräten an Netzwerke und Bussysteme anpassen
f)
Speichermedien und Programme zur Datensicherung installieren
16Instandhalten von Anlagen
und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
a)
Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen
b)
Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollieren
c)
Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
d)
Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
e)
Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugruppen prüfen, defekte Baugruppen austauschen
f)
dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand halten
g)
Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand halten
h)
Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzen
i)
Kommunikationsanlagen warten und instand setzen
j)
Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen
k)
Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
17Technischer Service und Betrieb
(§ 11 Absatz 1 Nummer 17)
a)
Serviceleistung anbieten und durchführen
b)
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
c)
Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit beraten
d)
Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen
e)
Serviceleistungen dokumentieren
f)
technische Anlagen überwachen
g)
Ferndiagnose und -wartung durchführen
  
h)
Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Optimierung nutzen
i)
Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
j)
Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren
18Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 11 Absatz 1 Nummer 18)
a)
Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen
b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d)
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung betrieblicher Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
f)
Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfen
g)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h)
Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
i)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
j)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
k)
technische Einrichtungen für die Benutzung freigeben und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern
l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
m)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
n)
Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
Teil B: Zeitliche Gliederung
Abschnitt 1
Berufs-
bild-
position
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Kern- und Fachqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeitrahmen
in Monaten
1234
1Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 11 Absatz 1 Nummer 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
 
2Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 11 Absatz 1 Nummer 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
 
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 11 Absatz 1 Nummer 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
e)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
 
4Umweltschutz
(§ 11 Absatz 1 Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
während
der gesamten
Ausbildung
5Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
(§ 11 Absatz 1 Nummer 5)
a)
auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
b)
Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren
c)
Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren
d)
Vorschriften zum Datenschutz anwenden
e)
informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
f)
Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
g)
digitale Lernmedien nutzen
h)
die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
i)
betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
j)
Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
k)
Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen
l)
in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
 
Abschnitt 2
1. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 1
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
2 bis 4
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
b)
erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
l)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
a)
Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
9Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 9)
a)
Messverfahren und Messgeräte auswählen
b)
elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
Zeitrahmen 2
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
3 bis 5
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
c)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
c)
Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
d)
elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
e)
Leitungen installieren
10Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 11 Absatz 1 Nummer 10)
c)
Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
d)
Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
a)
Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen
c)
Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen
f)
Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Zeitrahmen 3
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
 
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
f)
elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
 
9Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 9)
c)
Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d)
Steuerschaltungen analysieren
e)
Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f)
systematische Fehlersuche durchführen


2 bis 4
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 11 Absatz 1 Nummer 13)
e)
Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
 
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
g)
Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
 
Zeitrahmen 4
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
f)
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
1 bis 3
11Installieren und
Konfigurieren von
IT-Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 11)
a)
Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b)
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
c)
IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d)
Tools und Testprogramme einsetzen
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
Zeitrahmen 5
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
g)
beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
 
10Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 11 Absatz 1 Nummer 10)
a)
Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
b)
Isolationswiderstände messen und beurteilen
e)
Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
f)
Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
g)
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h)
elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
i)
Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen


















1 bis 3
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 11 Absatz 1 Nummer 13)
c)
Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen
d)
Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen
 
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
e)
Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellen
h)
Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
j)
Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließen
m)
Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen
n)
Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen
 
Zeitrahmen 6
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
e)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
f)
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
3 bis 5
9Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 9)
g)
Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h)
Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
12Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 12)
c)
Störungsmeldungen aufnehmen
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
s)
Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellen
t)
Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen
16Instandhalten von Anlagen und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
a)
Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen
b)
Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollieren
c)
Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr
Zeitrahmen 7
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
h)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
 
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
g)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
 
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
h)
Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
 
12Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 12)
a)
Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
 
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 11 Absatz 1 Nummer 13)
e)
Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
 
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
g)
Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
n)
Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen
 
15Konfigurieren und
Programmieren von
Steuerungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 15)
a)
Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen
b)
Anwendungssoftware installieren und konfigurieren
c)
Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändern
d)
Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassen
f)
Speichermedien und Programme zur Datensicherung installieren
2 bis 4
16Instandhalten von Anlagen und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
d)
Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
 
17Technischer Service und Betrieb
(§ 11 Absatz 1 Nummer 17)
i)
Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
 
Zeitrahmen 8
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
e)
Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
2 bis 4
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
d)
Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
l)
Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitungen verbinden
p)
Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellen
q)
nichtelektrische Komponenten von Anlagen, insbesondere pneumatische Baugruppen, prüfen
16Instandhalten von Anlagen und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
h)
Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzen
j)
Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen
3. und 4. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 9
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
c)
im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen
d)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
g)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
i)
Konflikte im Team lösen
 
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
d)
Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
i)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
j)
interne und externe Leistungserbringung vergleichen
 
9Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 9)
i)
Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
 
12Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 12)
d)
Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
 
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 11 Absatz 1 Nummer 13)
a)
Kundenanforderungen analysieren
b)
vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen
f)
Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planen
g)
die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunterlagen anpassen


3 bis 5
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
b)
Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführen
i)
Datenleitungen konfektionieren
k)
Leitungen der Kommunikationstechnik mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten
o)
Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
r)
Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
u)
Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
v)
Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder System übergeben
 
15Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 15)
e)
Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Automatisierungsgeräten an Netzwerke und Bussysteme anpassen
 
16Instandhalten von Anlagen und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
g)
Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand halten
i)
Kommunikationsanlagen warten und instand setzen
 
17Technischer Service und Betrieb
(§ 11 Absatz 1 Nummer 17)
d)
Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen
 
Zeitrahmen 10
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
j)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
2 bis 4
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
k)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
12Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 12)
b)
auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
e)
Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
f)
technische Unterstützung leisten
g)
Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
16Instandhalten von Anlagen und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
e)
Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugruppen prüfen, defekte Baugruppen austauschen
f)
dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand halten
k)
Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
17Technischer Service und Betrieb
(§ 11 Absatz 1 Nummer 17)
a)
Serviceleistung anbieten und durchführen
b)
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
c)
Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit beraten
e)
Serviceleistungen dokumentieren
f)
technische Anlagen überwachen
g)
Ferndiagnose und -wartung durchführen
h)
Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Optimierung nutzen
j)
Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren
Zeitrahmen 11
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet
(§ 11 Absatz 1 Nummer 18)
a)
Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen
b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d)
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung betrieblicher Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
f)
Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfen
g)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h)
Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
i)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
j)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
k)
technische Einrichtungen für die Benutzung freigeben und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern
l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
m)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
n)
Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
10 bis 12