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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin *)
§ 3
Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen
1.
Betriebstechnik oder
2.
Geräte und Systeme.
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