(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
- 2.
Planen und Organisieren der Arbeit,
- 3.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 4.
Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
- 5.
Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
- 6.
Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,
- 7.
Analysieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 8.
Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 9.
Projektieren der Arbeit,
- 10.
Montieren, Installieren und Integrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 11.
Parametrieren, Inbetriebnehmen und Übergeben von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 12.
Installieren, Programmieren, Einrichten und Testen von Software zur Steuerung der Systeme
- 13.
Bedienen und Administrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 14.
Sicherstellen des Betriebes von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- 15.
Umsetzen und Integrieren von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten und
- 16.
Warten, Instandhalten, Betreiben und Optimieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik.