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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu den Änderungen vom 1. September 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT"
Art 3 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das INTELSAT-Übereinkommen in der durch die vereinbarten Änderungen vom 1. September 1995 geänderten Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung in der Neufassung bekanntmachen.