Gesetz zu den Änderungen vom 1. September 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT" Art 3
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das INTELSAT-Übereinkommen in der durch die vereinbarten Änderungen vom 1. September 1995 geänderten Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung in der Neufassung bekanntmachen.