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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses (Integrationskurstestverordnung - IntTestV)
§ 5
Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Prüfungen sind nicht öffentlich.
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