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Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 143c des Investmentgesetzes
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
§ 1 Besetzung der Schlichtungsstelle und Tätigkeitsbericht
§ 2 Auswahl und Rechtsstellung der Schlichter
§ 3 Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
§ 4 Ablehnung einer Schlichtung
§ 5 Eröffnung des Schlichtungsverfahrens
§ 6 Schlichtungsvorschlag
§ 7 Kosten des Verfahrens und der Schlichtungsstelle
§ 8 Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung
§ 9 Bekanntmachung der Anschrift der Schlichtungsstelle
§ 10 Übertragung auf private Stellen
§ 11 Abgabe bei Unzuständigkeit
§ 12 Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
§ 13 Inkrafttreten
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