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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999)
§ 9 Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage

Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.