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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie
§ 2 Ausbildungsdauer

(1) Die Stufenausbildung in der Isolier-Industrie dauert insgesamt 36 Monate.
(2) Die Ausbildung in der ersten Stufe zum Ausbildungsberuf Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin dauert 24 Monate. In der darauf aufbauenden zweiten Stufe zum Ausbildungsberuf Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin dauert die Ausbildung weitere 12 Monate.