Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
- 7.
Grundfertigkeiten im Trockenbau,
- 8.
Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten,
- 9.
Arbeiten mit Kunststoffen,
- 10.
Bearbeiten von Blechen,
- 11.
Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen,
- 12.
Anbringen von Unterkonstruktionen,
- 13.
Ummanteln von Dämmungen,
- 14.
Instandhalten von Werkzeugen und Geräten.