(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person folgende Prozesse verantwortlich festlegen und koordinieren kann:
- a)
Entwickeln von Ideen und Strategien für geschäftliche Unternehmensentwicklung im jeweiligen Marktsegment auf der Basis aktueller geschäfts- und branchenpolitischer Entwicklungen, eigener Visionen und existierender Rahmenbedingungen,
- b)
Koordinieren des geschäftlichen Bereichs auf strategischer Ebene im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens,
- c)
Präsentieren von Marktanalysen und Vertriebsstrategien innerhalb des Unternehmens sowie Einleiten von entsprechenden Aktivitäten zu den Vertriebsstrategien,
- d)
Verhandeln und Verantworten von Budgets innerhalb des eigenen Unternehmens für Marketing- und Vertriebsaktivitäten sowie Verhandeln von Verträgen mit Kooperationspartnern,
- e)
Bilden von gegebenenfalls internationalen Teams für die Bereiche Marketing und Vertrieb sowie Finanzwesen und Controlling, Vereinbaren von entsprechenden Zielen, Wahrnehmen von Mitarbeiterführungsaufgaben im Rahmen der strategischen Verantwortung,
- f)
Transparente Darstellung der Marketing- und Vertriebsprozesse für alle im eigenen Unternehmen Beteiligten,
- g)
Entwickeln von langfristigen Qualitätssicherungskonzepten bezogen auf den eigenen Verantwortungsbereich und deren Umsetzung auf allen Unternehmensebenen,
- h)
Bilden von strategischen Allianzen und Partnerschaften mit Unternehmen des Marktes für Marketing-, Vertriebs- und Beratungsprozesse, um Risiken zu minimieren und Chancen zu erhöhen,
- i)
Führen von Mitarbeitern gemäß der quantitativen und qualitativen Zielvorgaben und der Zielerreichung; die Vorgabe der Gebiete, Quoten und Vertriebsaktivitäten für das Geschäftsjahr und für die Quartale,
- k)
Entwickeln und Fördern von Sensibilität gegenüber fremden Kulturen,
- l)
Entwickeln und Pflegen fremdsprachlicher Kommunikation im eigenen Unternehmen.