Durch die Ausarbeitung und das Fachgespräch gemäß § 24 soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, strategische Unternehmensentscheidungen unter Einhaltung von Ziel- und Zeitvorgaben vorzubereiten und zu treffen:
- a)
Ausarbeiten von Ideen und Strategien für die geschäftliche Entwicklung des eigenen Unternehmens,
- b)
Planen und Realisieren von Umsetzungskonzepten inklusive der Sicherung der notwendigen Qualitätsstandards in Bezug auf die formulierten marktorientierten und wirtschaftlichen Vorgaben,
- c)
Erläutern der vorgeschlagenen, einzusetzenden Methoden und Verfahren,
- d)
Darstellen der Ergebnisse von Marktanalysen und Marketingstrategien,
- e)
analytisches Reflektieren der dargestellten Lösungsvorschläge.