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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern 1 (Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG)
§ 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.