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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vollzug des Jugendarrestes (Jugendarrestvollzugsordnung - JAVollzO)
§ 24 Bitten und Beschwerden

Dem Jugendlichen wird Gelegenheit gegeben, Bitten und Vorstellungen sowie Beschwerden in Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, an den Vollzugsleiter zu richten.