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Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens
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Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden, hat eine Neufassung ihrer Satzung beschlossen.
Nach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-5, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Neufassung der Satzung. Die Neufassung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Bundespräsident