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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
§ 8
Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekostenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz.
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