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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE)
§ 13
Als verbilligte Sachleistungen gelten auch Heimfallverpflichtungen. Über das Verfahren ihrer Ablösung im Einzelfall entscheidet der
Reichskommissar für die Preisbildung.
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