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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE)
§ 13 

Als verbilligte Sachleistungen gelten auch Heimfallverpflichtungen. Über das Verfahren ihrer Ablösung im Einzelfall entscheidet der Reichskommissar für die Preisbildung.