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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes (Kaffeesteuerverordnung - KaffeeStV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeines
§  1Begriffsbestimmungen
§  1aHauptzollamt; örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 2
Zu § 2 des Gesetzes
§  2Kaffeemenge, Kaffeeart, Herstellung
Abschnitt 3
Zu den §§ 5 und 6 des Gesetzes
§  3Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
§  4Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
§  5Erteilung der Erlaubnis
§  6Sicherheitsleistung
§  6aÜberprüfung der Erlaubnis
§  7Änderung von Verhältnissen
§  8Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
§  9Belegheft, Buchführung
§ 10Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust
§ 11Bestandsaufnahme im Steuerlager
Abschnitt 4
Zu § 7 des Gesetzes
§ 12Registrierter Versender
Abschnitt 5
Zu den §§ 8 und 23 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes
§ 13Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
Abschnitt 6
Zu § 9 des Gesetzes
§ 14Beförderungen im Steuergebiet
§ 15Mitführen der Freistellungsbescheinigung
§ 16Beförderungen in andere Mitgliedstaaten
§ 17Ausfuhr oder Überführung in das externe Versandverfahren
§ 18Art und Höhe der Sicherheitsleistung
Abschnitt 7
Zu den §§ 10 und 11 Absatz 3 des Gesetzes
§ 19Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
Abschnitt 8
Zu den §§ 11 und 12 des Gesetzes
§ 20Steueranmeldung
§ 20aHerstellung von Kaffee außerhalb des Steuerlagers
Abschnitt 9
Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 21Kleinbetragsregelung
Abschnitt 10
Zu den §§ 3 und 15 des Gesetzes
§ 22Anmeldung des Kaffees und der kaffeehaltigen Waren
Abschnitt 11
Zu den §§ 3 und 16 des Gesetzes
§ 23Beförderungen zu privaten Zwecken
Abschnitt 12
Zu den §§ 3 und 17 des Gesetzes
§ 24Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
§ 25Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken
§ 26Durchfuhr
Abschnitt 13
Zu den §§ 3 und 18 des Gesetzes
§ 27Versandhandel
Abschnitt 14
Zu den §§ 3 und 19 des Gesetzes
§ 28Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren des zollrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 15
Zu § 20 des Gesetzes
§ 29Rohkaffeehändler
§ 30Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren
Abschnitt 16
Zu § 21 des Gesetzes
§ 31Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager
§ 32Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr
§ 33Nachweis der Ausfuhr bei Lieferungen in Drittländer oder Drittgebiete oder der Überführung in das externe Versandverfahren
§ 34Nachweis bei Lieferung an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat
Abschnitt 17
Zu § 23 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes
§ 35Verbrauch durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
Abschnitt 18
Zu § 20 Absatz 1 und den §§ 3 und 21 Absatz 2 des Gesetzes
§ 36Vernichtung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren, Steueraufsicht
Abschnitt 19
Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
§ 37Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
Abschnitt 20
(weggefallen)
§ 38(weggefallen)
§ 39(weggefallen)
§ 40(weggefallen)
§ 41(weggefallen)
§ 42(weggefallen)
§ 43(weggefallen)
Abschnitt 21
Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 44Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 22
(weggefallen)
§ 45(weggefallen)