konzentriertes pastenförmiges Erzeugnis, das 700 bis 850 Gramm Zichorien-Extrakttrockenmasse in einem Kilogramm enthält; der Gehalt an nicht aus Zichorie stammender Trockenmasse darf 10 Gramm in einem Kilogramm nicht überschreiten;
- c)
flüssiger Zichorien-Extrakt, Zichorien-Extrakt in flüssiger Form:
konzentriertes flüssiges Erzeugnis, das 250 bis 550 Gramm Zichorien-Extrakttrockenmasse in einem Kilogramm enthält; es darf außerdem bis zu 350 Gramm ungebrannte oder gebrannte Zuckerarten in einem Kilogramm enthalten.
Diese Erzeugnisse werden durch Extraktion von gerösteter Zichorie (Cichorium intybus L.), die zum Trocken und Rösten einwandfrei gereinigt ist und nicht für die Herstellung der Zichorie Witloof verwendet wird, unter ausschließlicher Verwendung von Wasser als Extraktionsmittel gewonnen und durch den Entzug von Wasser konzentriert.