(1) | Daten zu den organisatorischen Grundlagen - 1.
Investmentaktiengesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1) - 2.
Investmentkommanditgesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1) - 3.
Wurden Altersvorsorgeverträge abgeschlossen oder Mindestzahlungszusagen abgegeben (§ 25 Absatz 5 KAGB): ja (= 0) / nein (= 1) - 4.
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB
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(2) | Daten zur Vermögenslage - 1.
Eigenmittel gemäß § 25 KAGB - 2.
Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren - a)
Bruttobetrag der Kursreserven - b)
Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften)1
- 3.
Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen - a)
Bruttobetrag der Kursreserven - b)
Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften) 1
- 4.
Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und auf andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen - 5.
Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und auf andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
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(3) | Daten zur Ertragslage - 1.
Provisionsergebnis (Erträge und Aufwendungen) - a)
Vergütung für die Verwaltung von Sondervermögen 2 - b)
Vergütung für individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB - c)
Vereinnahmte Entgelte für Beratungsleistungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 3 KAGB in Bezug auf die - aa)
Portfolioverwaltung von Sondervermögen - bb)
durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltung
- d)
Provisionen für den Vertrieb von Investmentanteilen 3 - e)
Rückvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 4 Alt. 1, ggf. in Verbindung mit § 120 Absatz 4 Satz 2, §§ 148 und 158 Satz 2 KAGB3 - f)
Sonstige Provisionserträge 4 - g)
Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB - h)
Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Entgelte für Beratungsleistungen in Bezug auf die - aa)
Portfolioverwaltung von Sondervermögen - bb)
individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
- i)
Für die Vermittlung von Investmentanteilen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Provisionen3 - j)
Sonstige Provisionsaufwendungen - k)
Provisionsergebnis (Saldo)
- 2.
Zinsergebnis - a)
- b)
Zinsaufwendungen - c)
Zinsergebnis (Saldo)
- 3.
Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft 6 - 4.
Bewertungsergebnis Wertpapiere nach strengem Niederstwertprinzip - 5.
Allgemeiner Verwaltungsaufwand - a)
- b)
Andere Verwaltungsaufwendungen 8
- 6.
Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen - 7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 8.
Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen - 9.
Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne - 10.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr - 11.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr - 12.
Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen - 13.
Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen - 14.
Entnahmen aus Genussrechtskapital - 15.
Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
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(4) | Ergänzende Angaben - 1.
Abweichungen im Sinne des § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB - a)
Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) - b)
Von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
- 2.
Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB) - 3.
Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV) - a)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5) - b)
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6)
- 4.
Nachrangige Vermögensgegenstände - a)
Nachrangige Forderungen an Kreditinstitute - b)
Nachrangige Forderungen an Kunden - c)
Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände
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