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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve (Kapazitätsreserveverordnung - KapResV)
§ 47
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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