(2) Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre ist jeweils getrennt wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen:
- I.
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres- 1.
Entnahmen für das Vorjahr
- 2.
Zwischenentnahmen
- 3.
Mittelzufluss (netto)
- a)
Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten
- b)
Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten
- 4.
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung
- 5.
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
- II.
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres.