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Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 7 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 10 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Karosseriebautechnik
§ 11 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Karosseriebautechnik
§ 12 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Fahrzeugbautechnik
§ 13 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Fahrzeugbautechnik
§ 14 Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
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