Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht - GKAR)
§ 10 

Die Treuhandschaft des Bundes und des Landes Berlin an dem Eigentum und den sonstigen Vermögensrechten der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands und der Kassendentistischen Vereinigung Deutschlands erlischt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.