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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
§ 1 Begriffsbestimmung

Kastration im Sinne dieses Gesetzes ist eine gegen die Auswirkungen eines abnormen Geschlechtstriebes gerichtete Behandlung, durch welche die Keimdrüsen eines Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfähig gemacht werden.