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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Eingangsformel 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: