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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Erstattung von Auslagen, Verdienstausfall und Aufwendungen bei der Anhörung im Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer (KDV-Erstattungsverordnung - KDVErstattV)
§ 2 Tagegeld, Übernachtungsgeld

Für das Tage- und Übernachtungsgeld gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.