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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.