Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe
1.
Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen,