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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin*
§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in einem der Schwerpunkte
1.
Personenkraftwagentechnik,
2.
Nutzfahrzeugtechnik,
3.
Motorradtechnik,
4.
System- und Hochvolttechnik oder
5.
Karosserietechnik.