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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin * (Kerzenhersteller- und Wachsbildnerausbildungsverordnung - KhWbAusbV)
§ 12 Prüfungsbereiche

Die Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Wachsprodukten,
2.
Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen,
3.
Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten,
4.
Betriebliche Herstellungsprozesse sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.