Verordnung über den automatisierten Abruf von Kindergelddaten durch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Kindergelddaten-Abrufverordnung - KiGAbV) § 6Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. § 3 Absatz 5 tritt am 25. Mai 2018 außer Kraft.