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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den automatisierten Abruf von Kindergelddaten durch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Kindergelddaten-Abrufverordnung - KiGAbV)
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. § 3 Absatz 5 tritt am 25. Mai 2018 außer Kraft.