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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
§ 2 Überprüfung der Mittelverwendung

Die Verwendung der Mittel wird jährlich überprüft. Zu diesem Zweck berichten die Länder dem Bund jeweils über die neu eingerichteten und gesicherten Plätze und übersenden Übersichten über die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Verwendung der Bundesmittel sowie über Anzahl und Art der geförderten Maßnahmen.